Die Zusammenlegung von Geburts- und Sterbefällen hat sicher den Zweck, dass die Trauernden Trost finden, wenn sie erleben, wie viele Neugeborene eben erst das Licht der Welt erblickt haben. Umgekehrt wird den glücklichen Eltern deutlich, wie rasch Leben auch wieder genommen werden kann und warnt somit vor einer Vernachlässigung der Aufsichtspflicht. Weniger klar ist, mit welchen Eheangelegeheiten wir hier vorstellig werden müssen. Ist der Mundgeruch des Ehepartner zum Beispiel bereits meldepflichtig? Überraschend bleibt, dass offensichtlich selbst so elementare Ereignisse wie Geburt und Tod das Amt nur zu einem Provisorium veranlasst haben. Beruhigend bleibt, dass egal was auch immer passiert, wir zur Kassa gebeten werden.
Magistrat für den 13. und 14. Bezirk, Wien, Österreich | 2008 | Foto von Clemens Theobert Schedler
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