Wohnhausanlage, Wien, Österreich | 2008 | Foto von Thomas Andreas Beck
"Begehung durch Kinder nur in Begleitung von Aufsichtspersonen gestattet." Es wird also davon ausgegangen, dass Aufsichtspersonen ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommen und wahrscheinlich übersehen, dass Kinder heute selten noch von Aufsichtspersonen begleitet werden. Schilder haben offensichtlich weniger den Zweck, zum Beispiel Gefahren zu verhindern, als im Schadensfall darauf verweisen zu können, dass unübersehbar gewarnt wurde.

Wohnhausanlage, Wien, Österreich | 2008 | Foto von Thomas Andreas Beck

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